Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Energieberater fragen, Experten antworten

Lüftungsanlage im EnEV-Nachweis trotz fehlendem Luftdichtheitstest ansetzen? Darf die Lüftungsanlage im EnEV-Nachweis bzw. im Energieausweis bei einem Nichtwohngebäude angesetzt werden, auch wenn am Ende die Luftdichtheit nicht mittels z. B. Luftdichtheitstest nachgewiesen wird bzw. wurde? In der Tat besteht hier eine unterschiedliche Regelung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Nichtwohngebäuden ist die Luftdichtheitsmessung keine Voraussetzung für die Anrechnung der Wärmerückgewinnung der RLT-Anlage. Diese darf auch bei Wahl der Kategorie II der Gebäudedichtheit nach DIN V 18599-2:2011-12 Tabelle 6 „zu errichtende Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen keine Dichtheitsprüfung vorgesehen ist“ angesetzt werden. Nur die Wärmesenken über Infiltration sind dann erhöht gegenüber einer erfolgreichen Luftdichtheitsmessung.Michael Keller Bilanzierung eines Kindergartens mit dezentralen Lüftungsanlagen Im Rahmen einer Bilanzierung eines Nichtwohngebäudes (Sport-Kindergarten) hat sich soeben folgende Frage für mich aufgetan: Es werden im gesamten Kindergarten fünf dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Diese saugen die Abluft aus den WCs und Sanitärräumen und versorgen einige Aufenthaltsräume mit Frischluft. Wie kann ich diese Anlagentechnik bilanzieren?A) Die WCs/Sanitärräume mit einer Abluftanlage und die Aufenthaltsräume mit einer Zuluftanlage (hier kann ich dann aber keine WRG auswählen) B) Die WCs/Sanitärräume und Aufenthaltsräume mit einer Lüftungsa ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen