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Software Blockheizkraftwerke energetisch bilanzieren

In der Energiebilanz eines Gebäudes kann ein Blockheizkraftwerk (BHKW) berücksichtigt werden, wenn nach DIN V 18599 gerechnet wird. Das in Teil 9 der Norm angebotene Berechnungsverfahren ist eine Jahresbilanzierung und steht damit im Widerspruch zur sonst verwendeten monatlichen Aufrechnung des Energiebedarfs. Der stromerzeugende Verbrennungsmotor des BHKWs soll während möglichst vieler Stunden im Jahr mit einer optimierten Drehzahl laufen, die Strom- und Wärmeproduktion ist daher konstant. Auch beim Einsatz von Heizwärme-Pufferspeichern kann der sehr unterschiedliche Wärmebedarf im Gebäude nicht allein durch ein BHKW gedeckt werden, zusätzliche Spitzenlastkessel sind nötig. Der Vorteil eines BHKWs besteht darin, dass ca. 90 % des investierten Brennwertes genutzt werden können und als Nebenprodukt energetisch hochwertiger Strom entsteht. Der vor Ort erzeugte Strom kann direkt im Gebäude verwendet werden, der Überschuss wird ins Stromnetz eingespeist. Der Primärenergiefaktor für eingespeisten Strom darf bei Wohngebäuden nach EnEV 2014 mit fp = 2,8 berücksichtigt werden. Das führt zu einer wesentlichen Erleichterung beim EnEV-Nachweis. Wie die Bilanzierung im Detail vorgenommen wird, lässt sich mit der Bauphysik- und EnEV-Software Dämmwerk 2019 in Erfahrung bringen. Die BHKW-Berechnung ist ein Bestandteil des Berechnungsmoduls EnEV – DIN V 18599. Wer noch keine Lizenz für dieses Modul erworben hat, kann die Berechnungsroutinen mit einer kostenlosen Testlizenz nachvollziehen.

www.bauphysik-software.de