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Energieberater fragen, Experten antworten

Kombination aus Pelletkessel und Gas-Brennwert im EnEV-Nachweis Ein Architekt plant ein Mehrfamilienhaus. Es sollen ein Pelletkessel und ein Gas-Brennwertgerät eingebaut werden. Beide Energietechniken würden den Wärmebedarf zu 100 % jeweils einzeln decken. Welcher Wärmeerzeuger bzw. welche Kombination muss im EnEV-Nachweis aufgeführt sein? Derjenige mit dem ungünstigeren Primärenergiefaktor? Oder 50/50? Die Anteile der beiden unterschiedlichen Wärmeerzeuger sollten in der energetischen Bilanzierung so abgebildet werden, wie sie im tatsächlichen Betrieb des Gebäudes vorgesehen sind. Wenn der Gaskessel beispielsweise zur Abdeckung der Spitzenlast sowie als Ausfallsicherung für den Pelletkessel dient, dann wird sein Deckungsanteil am gesamten Wärmebedarf sicherlich deutlich geringer sein als der Deckungsanteil des Pelletkessels. Sie sollten daher den Zweck sowie die geplante Steuerung und Rangfolge der beiden Kessel beim Anlagenplaner abfragen und in Abstimmung mit diesem einen Ansatz für die jeweiligen Deckungsanteile festlegen. Dies sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.Jan Karwatzki Bilanzierung eines BHKW mit Brennwertkessel Ist ein BHKW mit Brennwertkessel (Bestandsgebäude) als Nahwärmeverbund abzubilden? Es handelt sich um einen Neubau ohne räumlichen Zusammenhang zum Bestand. In einem BHKW wird ein Brennstoff verbrannt und damit werden Strom und Wärme erzeugt (Kraft-Wärme-Kopplung – KWK), außerdem treten Wärmeverluste auf. Da die thermische Leistung des BHKW aus wirtschaftlichen Gründen meist kleiner als d ...

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