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Vertragsmuster für Verbraucher-Bauverträge

Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten (s. auch S. 42). Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre Vertragsmuster, die sie seit zehn Jahren gemeinsam herausgeben, an die seit 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst. Der Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern) kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen oder für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden. Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Hauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus wird dieser Vertrag genutzt, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich ist sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden. Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie sollen den Vertragsparteien helfen, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Die Vertragsmuster können als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Begleitet werden sie von Tipps zum Anwendungsbereich sowie zum Ausfüllen der Verträge.

www.zdb.de

www.hausgrund.de