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Damit die “Kohle“ stimmt

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bildet die rechtliche Grundlage zur Honorarberechnung. In 58 Paragrafen und 15 Anlagen regelt sie die Abrechnung zahlreicher Planungsleistungen. Damit macht sie die Honorarberechnung und -abrechnung nicht immer einfach, sodass Honorarberechnungen teilweise mit Fehlern behaftet sind oder Honorarpotenziale nicht voll ausgeschöpft werden und so mancher Planer seine Leistungen für ein niedrigeres Honorar abrechnet, als ihm eigentlich zusteht. Hinzu kommt, dass mit der HOAI 2013 [1] die Anforderungen an die Honorarberechnung und eine rechtlich einwandfreie, prüffähige Rechnungsstellung gestiegen sind. Die aktuelle Honorarordnung enthält zahlreiche Neuerungen für Architekten, Fachingenieure, Generalunternehmer, Bauträger, Projektsteuerer und sonstige mit Planungsleistungen befasste Baubeteiligte. Zu den wichtigsten Änderungen der HOAI 2013 gehören eine neue Bewertung der einzelnen Leistungsphasen, eine Erweiterung des Katalogs besonderer Leistungen sowie in der Regel höhere Honorarsätze (s. auch GEB-Dossier Honorare, Webcode 1287 und [2]). Nicht jede Tätigkeit generiert jedoch ein höheres Honorar, wie etwa die planungsbegleitende Ingenieurvermessung. Mit HOAI-Software können Planer im Voraus prüfen, auf welcher Grundlage sich ihre planerische Tätigkeit optimal abrechnen lässt. Die Programme bieten die Möglichkeit, Leistungen alternativ nach unterschiedlichen Verfahren zu berechnen, um so die bestmöglichen Honorarerträge zu erzielen und kein Geld zu verschenken. Honorare rechtssicher abrechnen Die Honorarberechnung und -abrechnung auf Grundlage der HOAI ist eine ko ...

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