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Energieberater fragen, Experten antworten

Einstufung der Luftdichtheit Bei einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1969, wird die Dachfläche energetisch saniert. Außenwände und Kellerdecke sind unsaniert, die Fenster wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren ausgetauscht. Bei dem Lüftungscheck wird überprüft, ob lüftungstechnische Maßnahmen nach der Dachsanierung notwendig sind. Ist Luftdichtheitsklasse Kategorie B anzusetzen, obwohl nur das Bauteil Dach saniert wird oder Gebäudebestand, weil nicht die WSVO 95 erreicht wird? Bei Ihrer Frage geht es um die Einstufung der Luftdichtheit des Gebäudes nach Durchführung der geplanten Sanierung (hier des Daches). Diese Einstufung soll nach DIN 1946-6, Tabelle 9 erfolgen. In der Fußnote f zu dieser Tabelle heißt es: „Bei einer Teilmodernisierung der Gebäudehülle, z. B. durch einen nicht vollständigen Austausch der Fenster wird empfohlen, die lüftungstechnische Maßnahme nach den für eine vollständige Modernisierung der Gebäudehüllen gegebenen n50-Werten zu bemessen.“ In den FAQ des FGK zur DIN 1946-6 heißt es dazu unter www.bit.ly/geb1266 : „Bei Modernisierung eines Gebäudes werden etwas ungünstigere Werte angenommen als bei einem Neubau. Dies entspricht der Erfahrung. Grundsätzlich wird empfohlen, auch bei einer Teilmodernisierung der Gebäudehülle die Werte für die vollständige Modernisierung anzusetzen. Bei einer Teilmodernisierung eines Gebäudes kann jedoch auch der Außenluftvolumenstrom durch Infiltration entsprechend dem modernisierten Teil der Gebäudehülle für die zugeordneten Räume für den modernisierte ...

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