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Gleichwohl, ob ein KfW-Effizienzhaus, eine Einzelmaßnahme oder eine Kombination derselben ansteht – für alle Fälle gilt: Die KfW bewilligt Fördermittel nur dann, wenn eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater erfolgt. Diese Regelung, die bereits seit Mitte 2014 gilt, soll die Qualität der geförderten Baumaßnahme sichern und den Bauherren vor unsachgemäßer, fehler- oder gar mangelhafter Ausführung bewahren. Ein qualifizierter Baubegleiter kann in der Regel bereits in der Planungsphase versteckte Leistungslücken erkennen und daher nicht vorgesehene Kosten durch Nachträge einsparen. Baubegleiter agieren nur rein unterstützend gegenüber dem Bauherren – anders als ein Bauleiter hat er keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Dritten. Seine Bedenken zu den ausgeführten Leistungen kann er nur beim Bauherren anmelden. Dieser hat dann zu verantworten bzw. zu entscheiden, ob und inwieweit eine mögliche mangelhafte Leistung vorliegt und nachzubessern ist. Die Aufgaben eines baubegleitenden Energieberaters orientieren sich häufig an den Leistungsphasen der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz HOAI. In jedem Fall muss der professionelle Baubegleiter eine Haftpflichtversicherung vorweisen können und über eine ausreichende Deckung für seine energische Fachplanung verfügen. Je nach Grundausbildung des Baubegleiters sind bestimmte Leistungen bei der Fachplanung eingeschränkt und somit vom dazugehörigen Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das verantwortbare Leistungsspektrum ist daher entsprechend anzupassen, damit im Schadensfall der Versicherungssch ...

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