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KfW Förderung für Batteriespeicher fortgesetzt und neu ausgerichtet

Seit dem 1. März 2016 können wieder Anträge zur Finanzierung von Batteriespeichern in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage gestellt werden. Im Zuge der Fortführung wurdedas Programm in folgenden Punkten auch neu ausgerichtet: die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage wurde auf 50 % statt zuvor 60 % der installierten Leistung beschränkt. Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren statt zuvor sieben Jahren vorliegen. Landwirte sind aktuell nicht antragsberechtigt. Die Höhe der Tilgungszuschüsse im Programmzeitraum bis Ende 2018 gestaltet sich degressiv, das heißt in Abhängigkeit des Antragszeitraums von 25 % bis 10 % der förderfähigen Kosten. Sind die jährlichen Budgets für Tilgungszuschüsse mit Zusagen voll belegt, können keine weiteren Zusagen mehr ausgesprochen werden. Die Nachrüstung eines Speichers wird nur gefördert, wenn die zugehörige Solaranlage nach dem 31. Dezember 2012 errichtet wurde. Welche Voraussetzungen für eine Förderung sonst noch erfüllt sein müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist, beschreibt das Informationspapier des BSW-Solar unter www.bit.ly/geb1236. Weitere Informationen über Solarstromspeicher sowie eine Handwerkersuche gibt es auf der mit Unterstützung der Bundesregierung entstandenen Seite www.die-sonne-speichern.de

www.kfw.de/275

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