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Wer investiert, gewinnt

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Um einen Altbau in ein zukunftsfähiges Energiesparhaus zu verwandeln, müssen einzelne Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Unterschiedliche Sanierungsalternativen müssen sich in der Praxis indes an üblichen Wirtschaftlichkeitskriterien messen lassen. Beim selbstgenutzten Eigentum ist die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungen allein über die zukünftigen Energiekosteneinsparungen in der Regel gegeben. Aus der Sicht von Vermietern sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen dagegen komplexer. Während die Energiekosteneinsparungen in der Regel den Mietern zugute kommen, bleibt Vermietern zur Refinanzierung ihrer Investitionen nur die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen. Dabei sind das geltende Mietrecht und besondere Bedingungen in regionalen Mietmärkten zu beachten. Welche Kostenansätze sind grundsätzlich zu unterscheiden? Unabhängig von der Frage, ob es sich um selbstgenutztes Eigentum oder vermietetes Eigentum handelt, ist bei der Analyse der Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen das sogenannte Kopplungsprinzip zu beachten: Maßnahmen zur Energieeinsparung sind aus ökonomischer Sicht dann attraktiv, wenn ohnehin aus Gründen der Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung größere Arbeiten an der Substanz oder der Gebäudetechnik erforderlich werden. Als Folge des Kopplungsprinzips teilen sich die Vollkosten einer energetischen Gebäudesanierung in „ohnehin“ entstehende Kosten der Instandsetzung und rein energiebedingte Mehrkosten auf. Bei der Dämmung ...

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