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Staub in der Röhre?

Das Thema Hygiene und Gesundheit liegt den meisten Menschen näher als das Energiesparen, sodass in der Diskussion um die Hygiene in der Wohnungslüftung besonders Einfühlungsvermögen und sachliche Argumente angebracht sind. Gehen wir einen Schritt zurück in den Überlegungen – und nehmen den Bauherren dabei mit: Bei Sanierung und Neubau muss die Gebäudehülle „luftdicht“ ausgeführt werden, Zugluft wird in einer modernen Wohnung nicht mehr toleriert und Bauschäden durch Kondensation in Fugen sollten vermieden werden. Richtiges Fensterlüften ist recht aufwendig. Wer will oder kann schon alle zwei Stunden stoßlüften? Wie sieht es nachts aus!? Manchmal sprechen noch weitere Faktoren gegen das Fensterlüften, z. B. die Lärmbelästigung. Wird dann nicht ausreichend gelüftet, entsteht zu hohe CO2-Konzentration und zu hohe Luftfeuchtigkeit und es leidet die Hygiene. Womit wir wieder beim Thema wären: Die Wohnungslüftungsanlage soll bei einem Hygieneproblem Abhilfe schaffen und nicht ein zusätzliches neues Hygieneproblem schaffen. Wichtig ist es, den Beratungskunden den Unterschied zwischen einer Wohnungslüftungsanlage und einer (Teil-)Klimaanlage in einem Bürogebäude zu verdeutlichen: In der Wohnungslüftungsanlage wird per Definition (siehe DIN 1946-6:2009-5) nicht aktiv gekühlt und nicht aktiv be- und entfeuchtet. Auch in der praktischen Umsetzung sollte man diese Luftbehandlungsarten unbedingt vermeiden, denn sie würden Feuchtigkeit in das System bringen und bei Feuchtigkeit ist die Gefahr einer Verkeimung deutlich größer als im Trockenen. Als Kompromiss können ...

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