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BAFA Kumulierung von MAP-Zuschüssen mit KfW-Förderprogrammen

Aufgrund von Fragen zur Kumulierung des Marktanreizprogramms (MAP) mit KfW-Förderprogrammen hat das Bafa im Mai klar gestellt, dass die gleichzeitige Inanspruchnahme der BAFA-Förderung und eines KfW-Förderprogramms nur in bestimmten Fällen möglich ist. Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination eines MAP-Zuschusses mit KfW-Förderungen in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (Kredit, Programmnummer 153) sowie „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Kredit, Programmnummer 167) zulässig. Andere KfW-Programme (insbesondere des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ Kredit, Programmnummer 151/152) dürfen in Anspruch genommen werden, wenn die vom BAFA geförderte Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht über die KfW finanziert wird. In diesem Fall liegt eine Kombination, aber keine Kumulierung vor. Ist dagegen die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage im Finanzierungsplan des KfW-Programms 151/152 enthalten, kann die BAFA-Förderung nicht bewilligt werden. Es besteht ein Kumulierungsverbot. Um trotzdem noch in den Genuss der BAFA-Förderung zu gelangen, muss der Antragsteller den KfW-Kredit dahingehend abändern lassen, dass die Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nicht mehr Bestandteil der KfW-Finanzierung ist. Damit ist dann eine Förderung nach den MAP-Richtlinien möglich.

www.bafa.de

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