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dena/KfW Listeneintrag für Energieeffizienz-Expertenliste auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen verlängerbar

Wer in der Energieeffizienz-Expertenliste registriert ist, muss die Eintragung regelmäßig verlängern. Diese Verlängerung galt bislang für Fachplanung und Baubegleitung sowie gleichzeitig für Einzelmaßnahmen von KfW-Effizienzhäusern. Ab sofort ist die Verlängerung auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen möglich. Die KfW verspricht sich davon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis von Einzelmaßnahmen. Dies ist besonders für Experten interessant, die sich auf Modernisierung durch Einzelmaßnahmen spezialisiert haben. Sie müssen den dafür erforderlichen Praxisnachweis auch nur über Einzelmaßnahmen erbringen und nicht etwa über die Planung oder Baubegleitung eines ganzen KfW-Effizienzhauses. Experten, die ihren Eintrag nur um die Antragsberechtigung für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern, verlieren aber die Berechtigung zur Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser. Die Qualifikationsanforderungen für den Ersteintrag in die Expertenliste ändern sich durch die neue Verlängerungsoption nicht. Für die neue Verlängerungsoption müssen die Experten wie bisher auch insgesamt 16 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung zu je 45 Minuten aus dem Themenbereich energieeffizientes Bauen und Sanieren absolvieren. Auch der Nachweis über besondere Sachkunde ist möglich, beispielsweise durch eine Lehrtätigkeit an Hochschulen. Die Stunden können über zwei Jahre hinweg gesammelt werden. Bezüglich des Praxisnachweises wählen die Experten zunächst, für welche der folgenden Gruppe von Einzelmaßnahmen sie zuk&uu ...

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