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Umweltministerium BW Novelle des EWärmeG zur Anhörung freigegeben

Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat am 29. Juli 2014 dem Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Das EWärmeG gilt für alle vor dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäude in Baden-Württemberg. Es greift, sobald die alte Heizung erneuert werden muss. Einige wesentliche Inhalte der Novelle: Der Pflichtanteil an erneuerbarer Energie bei der Heizung und Warmwasserbereitung wird von 10 auf 15 % erhöht. Neu ist die Ausdehnung des Gesetzes auf Nichtwohngebäude mit Ausnahme öffentlicher Gebäude des Bundes. Das Gesetz ist technologieneutral und grundsätzlich offen für die Nutzung aller erneuerbaren Energien. Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet. So kann der Wärmeenergiebedarf durch baulichen Wärmeschutz verringert oder die benötigte Energie durch ersatzweise Erfüllungsmaßnahmen effizienter genutzt werden. Die Verpflichteten können die Kombination verschiedener Erfüllungsoptionen wählen. Neu ist auch die Möglichkeit, einen Teil der gesetzlichen Verpflichtung durch einen energetischen Sanierungsfahrplan zu erfüllen. Nach wie vor gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, sich von der Verpflichtung des EWärmeG befreien zu lassen. http://www.um.baden-wuerttemberg.de Weitere Informationen zum EWärmeG Auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg stehen Übersichten zu den geplanten Erfüllungsoptionen für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude zum Download. Außerdem kann der Gesetzesentwurf bis 30. September 2014 i ...

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