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Energieberater sind keine Nummerngirls

Mit der Einführung des Energieausweises im Zuge der EnEV 2007 waren viele Erwartungen verbunden. Transparenz im Markt sollte er bringen – für Verbraucher wie auch für Fachleute. Zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Miet- und Kaufinteressenten sollte er werden. Die Aussicht auf zigtausend auszustellende Ausweise versetzte einige regelrecht in Goldgräberstimmung.

Doch es kam anders: neben dem bis dahin favorisierten Bedarfsausweis wurde der Verbrauchsausweis als Alternative in die EnEV aufgenommen. Dass auch noch die Passage zur Verpflichtung einer Vor-Ort-Begutachtung entfiel, öffnete der Ausstellung auf dem Online-Weg Tür und Tor. Seither gibt es kunterbunte Versionen von Ausweisen. Das ist für Laien nicht nur enorm schwer zu verstehen und zu unterscheiden, auch die Aussagekraft eines Energieausweises kann dadurch ganz unterschiedlich sein.

Das Durcheinander wurde durch eine fehlende klare Linie in Sachen Energieausweis verbockt. Das soll jetzt mit der erstmalig in der neuen EnEV vorgeschriebenen Kontrolle von Energieausweisen gerichtet werden. Und die steht unmittelbar vor der Tür. Ab 1. Mai muss ein Energieausweis bei der Ausstellung eine Registriernummer bekommen, ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (mehr dazu lesen Sie ab S. 20).

Das ist eine neue Schleife, die beim Ausstellen von Energieausweisen künftig zu drehen und zu bezahlen ist. Zwar wird die Gebühr pro Ausweis gering sein und der Ausweisaussteller muss auch keine Daten angeben, die er nicht sowieso schon vorliegen hat. Trotzdem ist es wieder ein Schritt mehr, der dem Kunden in der eh schon komplexen Materie erklärt werden muss und dessen Aufwand sich wohl kaum im Honorar ausweisen lässt. Ob sich durch die Registrierung das Energieausweis-Chaos ordnen lässt, ist fraglich.

Dazu hat das Ganze noch einen heiklen Aspekt: die Energieausweis-Daten. In Zeiten von Internet-Überwachung und gehackten Datenbanken wird wohl kaum einer begeistert über die Daten-Speicherung sein.

Dass Energieberater immer einen vergleichsweise hohen Aufwand für Weiterbildungen und Updates haben, ist ja noch einzusehen, aber der immer größer werdende Aufwand für Verwaltung nicht. Das sollten die Verantwortlichen bedenken, wenn neue Anforderungen in gesetzlichen Vorschriften und Förderrichtlinien aufgenommen werden. Anstatt immer mehr bürokratischen Aufwand auf die Schultern der Energieberater abzuwälzen, sollte mehr unternommen werden, ihnen den Rücken zu stärken und für Beratungszeit freizuhalten.

Energieberaterin und Chefredakteurin

Dipl.-Ing. Britta Großmann

 

PS: Diskutieren Sie mit uns über das Thema: Energieausweise – notwendiges Instrument oder Auslaufmodell? im Forum unter https://www.geb-info.de/forum