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KfW ändert wichtige Regelungen

Expertenliste wird Pflicht

Als die Energieeffizienz-Expertenliste im September 2011 an den Start ging, bekundete die KfW bereits die Absicht, den Eintrag in die Liste für gewisse KfW-Förderprogramme zu verlangen (s. Top Thema GEB 07/08-2011). Seither wurde teilweise heftig zwischen KfW, Bauministerium, den Kammern und der Energieberaterschaft diskutiert. Während ein Teil derer die Liste als Chance sieht und als Mittel, um „die Spreu vom Weizen“ zu trennen, sehen sie andere als überflüssig oder gar als Knebel. Die Menge der Befürworter und der Gegner hält sich etwa die Waage, was unsere Frage des Monats im Oktober 2013 und die anschließende Diskussion im Forum zeigte. Mit dem Rundschreiben der KfW am 23. Dezember wurden die Anforderungen an die Antragsberechtigung sowie technische Programmdetails neu definiert. Eintrag in die Expertenliste wird zur Pflicht für KfW-Anträge Wer weiter Anträge für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren stellen will, muss spätestens zum 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet sein. Noch nicht gelistete Energieberater sollten unbedingt beachten, dass ein gewisser Vorlauf vom Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise über die Beantragung bis zum fertigen Eintrag notwendig ist. Die Bearbeitung bei der dena dauert normalerweise etwa 4 bis 6 Wochen – abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig sind oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Deshalb sollte die Beantragung rechtzeitig bei der dena eingehen. Als Schlüssel zur Antragsberechtigung verlangt die KfW ab 1. Juni 2014 bei der Erstellung der Online-Bestätigung zum Antrag bzw. des Online-An ...

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