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BBSR

Anlaufstelle für Fragen zur neuen EnEV

Die neue EnEV wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Sie setzt in Verbindung mit dem im Juli 2013 ebenfalls novellierten Energieeinsparungsgesetz europäische Vorgaben in deutsches Recht um. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat auf der Website ein Themen-Dossier dazu veröffentlicht. Interessierte finden dort die aktuellen Rechtstexte sowie Begleitgutachten. Für Fragen zum Energiesparrecht hat das BBSR auch eine Telefonhotline unter der Tel. (02 28) 99 40 1-22 44 eingerichtet. Interessierte können die Energieexperten auch per E-Mail an enev@bbr.bund.de oder über das Kontaktformular der Website erreichen.

http://www.bbsr-energieeinsparung.de

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