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BMZ

Sommerlichen Wärmeschutz nachweisen

In der Programmversion Bautherm EnEV X 10.2 kann beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes neben dem Verfahren nach DIN 4108-2:2003-07 der Nachweis auch nach Kapitel 8.3 „Sonneneintragskennwerte“ der DIN 4108-2:2013-02 geführt werden. Außerdem wurden die Bafa-Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung vom Juli 2012 in einem neuen Energieberater-Modul eingearbeitet, das parallel zum bisherigen Energieberater-Modul nach Bafa-Richtlinie 2010 zur Verfügung steht. Die laut EEWärmeG geforderten Deckungsanteile für solare Strahlungsenergie, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung werden bereits in Bautherm berechnet, wenn die Anlagenbewertung nach dem Tabellen- oder dem detaillierten Verfahren vorgenommen wird. Der Deckungsanteil kann dann direkt in den ­EEWärmeG-Nachweis übernommen werden. Mit dem Programm lassen sich außerdem separate Maßnahmenpakete zu einer Gesamtvariante zusammenfügen.

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