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Praxiswissen rund um die Energieberatung

Energieberater fragen, Experten antworten

Bilanzierung eines Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerks Bei einem Wohngebäude (Seniorenheim) wird der erzeugte Strom der KWK-Anlage selbst genutzt. Die KWK-Anlage wird mit Erdgas betrieben. Kann beim EnEV-Nachweis der selbst erzeugte und genutzte Strom vom Energiebedarf abgezogen werden? Kann hier § 5 der EnEV 2009 angewendet werden, obwohl als Energie für die KWK-Anlage (Erdgas) verwendet wird? Bei einem mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerk kann der produzierte und selbst genutzte Strom nicht nach § 5 der EnEV angerechnet werden, da es sich nicht um Strom aus erneuerbaren Energien handelt. Allerdings kann das BHKW in der Bilanzierung nach DIN V 18599 durchaus berücksichtigt werden: Die derzeit im EnEV-Nachweis [Anmerkung der Red.: nach EnEV 2009] anzuwendende Ausgabe der DIN V 18599 von 2007 verweist dazu auf den Teil 9 „End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“. Nach diesem Normteil kann der erzeugte Strom mit dem berechneten Strombedarf des Gebäudes verrechnet werden. Aus (mehrfach mündlich geäußerter) Sicht des Verordnungsgebers werden damit jedoch innerhalb des Gebäudes stattfindende Stromerzeugungsprozesse in die Bewertung einbezogen, die nicht zum Bilanzumfang der EnEV gehören. Diese Möglichkeit der Bilanzierung wird daher nicht von allen Softwarelösungen zum Ausdruck eines Energieausweises freigegeben. Sie ist jedoch durch den Verweis der EnEV 2009 auf die DIN V 18599:2007 formal keinesfalls zu beanstanden. Der Verordnungsgeber favorisiert eine Bewertung des im Gebäude befindlichen BHKW über die Ermittlung eines Primärenergiefaktors analog zu einer außerhalb des Gebäudes ...

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