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Nachtragspreise prüfen

Bei Nachträgen geht es oft um Mehr- und Mindermengen. Wenn die tatsächlich ausgeführte Menge einer Position mehr als 10 % unter der vereinbarten Menge liegt, ist gemäß VOB/B § 2 der Einheitspreis zu erhöhen. Überschreitet die ausgeführte Menge die vereinbarte um mehr als 10 %, werden beim Nachtragspreis je nach Fall­situa­tion Anteile für Gemeinkosten abgezogen. Mit der aktuellen Version der Ausschreibungssoftware nextbau kann der Architekt bereits beim Ausschreiben erkennen, zu welchem Nachtragspreis Mehr- oder Mindermengen einer Position führen können. Kommt es zu Nachträgen, wird der vom Bauunternehmer angebotene Nachtragspreis vom Programm geprüft. Auch bei Leistungsänderungen, Wegfall von Leistungen, zusätzlichen Leistungen und verspätetem Baubeginn lässt sich das Programm einsetzen. Eine Demoversion der Software kann über die unten angegebene Website kostenlos angefordert werden.

https://www.nextbau.de/

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