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Qualitätssicherung beim Passivhausbau

Wunsch und Wirklichkeit

Ob sich ein Passivhaus-Planer und dessen Bauherr am Ende des Bauprozesses noch in die Augen sehen können, hängt häufig von der entscheidenden Frage ab: Hat der Kunde das bekommen, was er beauftragt hat? Dem vorausgehend muss man sich überlegen: Wie genau lautet die Definition eines Passivhauses? Hierzu kursieren in der Baubranche unterschiedliche Begrifflichkeiten, die alle zwar ein Passivhaus meinen, dessen Standard aber mehr oder weniger schwammig formulieren: Der alleinstehende Begriff „Passivhaus“ oder „Passivhaus-Standard“ ist per se nicht näher definiert und sagt erst einmal nichts aus, was überprüfbar wäre. Ein Passivhaus gemäß Passivhaus-Institut (PHI) basiert hingegen auf einer festgelegten Definition. Auch die Anforderungen an ein Passivhaus beziehungsweise KfW-40- oder KfW-55-Effizienzhaus, das der KfW-Definition und den entsprechenden Förderbedingungen entspricht, sind eindeutig definiert. Nur partiell klar umrissen ist eine Sanierung mit Passivhaus-tauglichen Komponenten (gerne auch als EnerPHit gemäß PHI bezeichnet), die sehr häufig nicht zum PassivhausStandard gemäß der PHI-Definition führt. Eindeutiger in den Anforderungen und im erreichten Standard messbarer zeigt sich hingegen die Sanierung nach EnerPHit-Standard mit Heizwärmebedarf 25 kWh/(m²a). Bei einer Qualitätssicherung geht es grundsätzlich darum, zu prüfen, ob die Planung den vereinbarten Kriterien entspricht und ob diese während des Bauprozesses auch korrekt und vollständig umgesetzt wurde – ein Vorgang, der im Bauwesen noch relativ unüblich ist. Das vom Passivhaus-Institut standardm ...

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