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BMU

Erfahrungsbericht zum Erneuer­bare-Energien-Wärmegesetz

Die Bundesregierung hat den Erfahrungsbericht zum Erneuer­bare-Energien-Wärme­gesetz (EEWärmeG) herausgegeben (http://bit.ly/180Qu3N). Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2009 bis 2011, allerdings wurde für einen großen Anteil der 2009 fertiggestellten Gebäude der Bauantrag vor dem Inkrafttreten des EEWärmeG gestellt. In den Jahren 2010 und 2011 wurden in rund 55 % der Neubauten erneuer­bare Ener­gien (EE) für die Wärmeerzeugung eingesetzt. Der größte Anteil entfiel auf Wärmepumpen: Sie wurden in 27 % der Neubauten installiert. Solarthermie-Anlagen landeten mit rund 20 % auf Platz zwei, Feste-Biomasse-Anlagen wurden in 5 bis 7 % der Neubauten eingebaut. Trotz niedriger Neubauraten tragen diese Anlagen erheblich zum Gesamtzubau der EE bei. In vielen Fällen kamen Ersatzmaßnahmen zum Zuge: 2010 und 2011 wurden in rund 40 % der Neubauten Wärmerückgewinnungsanlagen genutzt. Über die Ersatzmaßnahme „Einsparung von Energie“ konnten rund 60 % der Neubauten die Anforderungen des EEWärmeG erfüllen. Im Gebäudebestand liegen die Zahlen deutlich niedriger: Hier wurde 2010 in 13 % der Gebäude EE zur Wärmeerzeugung genutzt. Im Hinblick auf das Energiekonzept der Bundesregierung von September 2010 ist im Bericht zu lesen, dass der Wärmemarkt auf dem Weg in das regenera­tive Zeitalter noch besonders großen Nachholbedarf aufweise. Insgesamt lag der erneuerbare Anteil an Wärme und Kälte 2011 bei 10,2 %. Das Ziel, bis 2020 einen erneuerbaren Anteil von 14 % am Endenergieverbrauch zu erreichen, könnte zwar mit einer line­aren Fortschreibung des bisherigen Zubaus ...

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