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KfW

Solarstromspeicher ab Mai förderfähig

Ab Mai startet das neue KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ (Programm-Nr. 275). Das Förderprogramm unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden. Neben einem zinsgünstigen KfW-Darlehen erhalten Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten für das Speichersystem. Gefördert werden neu errichtete Photovoltaikanlagen mit Solarstromspeicher. Die Förderung greift ebenso für nachträglich installierte Solarstromspeicher für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Solarstromspeicher verbunden ist, darf jedoch 30 kWp nicht überschreiten. Der Antrag für die Förderung muss vor der Investition bei der Hausbank gestellt werden. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit besteht die Möglichkeit, den Zinssatz für die gesamte Laufzeit zu vereinbaren. Alternativ wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Das Darlehen ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die Abruffrist betr ...

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