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Unzeitgemäße Definition der Gesamtenergieeffizienz

Falsche Orientierung

In den vergangenen zehn Jahren, seit Einführung der Energieeinsparverordnung, hat sich die energetische Betrachtung von Gebäuden sehr dynamisch entwickelt. Zunächst wurden Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung zusammengeführt, später kam der Energieausweis für Bestandsgebäude hinzu, dann führte der Verordnungsgeber das Mehrzonenmodell für die Bewertung von Nichtwohngebäuden in das Energiesparrecht ein und entwickelte das Referenzgebäudeverfahren, um damit den energetischen Standard von Neubauten zu beschreiben. Es verwundert nicht, dass diese Veränderungen – insbesondere das Zusammenführen von Bau- und Anlagentechnik in einer Fachplanung – in der doch eher traditionsbewussten Baubranche in dieser vermeintlich kurzen Zeit nicht ohne Widerstände und Konflikte vonstatten gehen konnten. Das ist auch insofern nachvollziehbar, da alte Verfahrensweisen – „der Statiker macht den Wärmeschutznachweis mal eben mit“ – überwunden werden mussten beziehungsweise auch heute noch öfters anzutreffen sind. Der Veränderungsprozess wurde den Anwendern allerdings zusätzlich durch unzureichend harmonisierte technische Regeln sowie softwaretechnische Werkzeuge mit vielen Kinderkrankheiten erschwert. Die Zeitspanne eines Jahrzehnts reichte eindeutig nicht aus, um diese Themen in der Praxis zu verstetigen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich aus diesem Wandel heraus zunächst eine neue Fachdisziplin entwickeln musste: Die energetische Gebäudebewertung und -planung. Die Entwicklung schreitet weiter voran Ein Ende dieser kontinuierlichen Veränderungen im Planungs- und Bauprozess ist vor de ...

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