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Das neue Modellgebäudeverfahren in der künftigen EnEV

Kleines Einmaleins im Test

Von dem Wunsch geleitet, ein einfaches Nachweisverfahren in die Energieeinsparverordnung aufzuneh­men, wurde 2009 seitens des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums ein Forschungsauftrag vergeben. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik sollte ein solches erarbeiten. Im März 2010 wurde mit dem IBP-Bericht WP 150/2009 [1] ein Verfahren vorgestellt, das den Namen EnEV easy trug. Diese Methode wurde dann in einem Forschungsprojekt des Bundes (BMVBS-Online-Publikation 04/2012 [2]) weiterentwickelt und fand nun unter der Bezeichnung „Modellgebäudeverfahren“ Eingang in den Entwurf zur Energieeinsparverordnung vom 15.10.2012 [3]. Die Verschärfung des Anforderungsniveaus, die scheinbar erst kurzfristig in den Entwurf der EnEV eingearbeitet wurde, muss allerdings in der vorliegenden Fassung noch nachvollzogen werden, was gegenwärtig geschieht. Sollte es jedoch im Laufe des Novellierungsverfahrens, zum Beispiel bei der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates, zu weiteren Änderungen beim Anforderungsniveau kommen, wäre das Nachweisverfahren erneut zu überarbeiten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf das Modellgebäudeverfahren, wie es im EnEV-Entwurf vom 15.10.2012 veröffentlicht wurde. Der Standard repräsentiert also in etwa das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung 2009. Neun festgelegte Anlagenvarianten Das Modellgebäudeverfahren EnEV easy darf nur für neu zu errichtende Wohngebäude angewendet werden und dient zudem grundsätzlich nur der Nachweisführung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Verfahrens. Ziel soll es sein, mit wenig Rechenaufwand die Bauteilanforderungen und ...

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