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Verbraucherinformation Erdgas

NRW fördert KWK-Anlagen

Mit einem neuen Programm fördert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Kraft-Wärme-Kopplung. Unter „progres.nrw“ wird die Anschaffung von Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung durch in NRW ansässige Unternehmen unterstützt. Die Bundesregierung hatte zuvor den KWK-Zuschlag um 0,3 Cent/kWh erhöht und gewährt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen und Privatleuten einen Zuschuss für die Anschaffung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung in Höhe von mindestens 1500 Euro. Ferner gibt es für jede Kilowattstunde selbst erzeugten Stroms 5,11 Cent, für Anlagen, die ab dem 19. Juli 2012 installiert wurden, 5,41 Cent je Kilowattstunde. Das NRW-Programm gewährt für die Anschaffung zusätzlich einen Zuschuss, der nach der elektrischen Leistung der KWK-Anlagen gestaffelt ist. Für Mikro-KWK-Anlagen, sogenannte Strom erzeugende Heizungen, die zumeist über eine elektrische Leistung bis zu 1 kW verfügen, gibt es die Mindestförderung in Höhe von 1500 Euro. Die Fördermittel lassen sich mit denen des Bundes kombinieren.

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_markteinfuehrung_breitenprogramm/index.php

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