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Umweltministerium Nordrhein-Westfalen

KWK-Förderung für Unternehmen

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bis 50 kWel und weiteren KWK-bezogenen Maßnahmen zur verbesserten Energieausnutzung erlassen. Die Förderung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen in NRW. Gefördert werden neben neuen KWK-Anlagen

  • die Verbesserung vorhandener dezentraler KWK-Anlagen zu hocheffizienten KWK-Anlagen
  • Wärmeübergabestationen und Hausanschlüsse
  • Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung bis 50 kW
  • Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK unabhängig von der Leistung
  • Umweltstudien auf Basis der NRW-Potenzialstudie KWK sowie
  • besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt.

Bei Bedarf berät die Energieagentur NRW die Antragsteller. Zudem bietet sie im Internet unter https://www.energieagentur.nrw/ ein Berechnungstool an, das als Orientierungshilfe bei der Umsetzung eines KWK-Projekts dienen kann. Die Anträge auf Förderung werden von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. Weitere Informationen unter

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/

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