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Passivhaus Institut

Gebäude nach international gültigen Kriterien zertifizieren

Mit der aktuellen Auflage des Passivhaus-Projektierungs-Pakets (PHPP) stehen dem Anwender international gültige Gebäudezertifizierungskriterien zur Verfügung. Gleichzeitig mit der Neuauflage des PHPP 7 (2012) traten Änderungen an den Passivhaus- und EnerPHit-Zertifizierungskriterien in Kraft. Das PHPP enthält jetzt ein überarbeitetes Nachweis-Blatt mit den neuen Anforderungen für die EnerPHit-Zertifizierung (Altbaumodernisierung). Die Anforderung an den Kühlbedarf wurde für warme ­Klimazonen regionsspezifisch festgelegt. Für Regionen wie Mittel- und Nordeuropa, in denen vor allem geheizt aber kaum gekühlt werden muss, gelten weiterhin die Passivhaus-Grenzwerte von 15 kWh/ m2a für den Heizwärmebedarf oder 10 W/ m2 für die ­Heizlast. Für Passivhaus-Nichtwohngebäude wurden bei der Überarbeitung einige Ver­besserungen umgesetzt, unter anderem im Eingabebereich für Fenster, Fassaden oder Lüftungsanlagen. Der Nachweis von Passivhäusern als Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient Bauen“ ist durch entsprechende Berechnungsverfahren mithilfe des im PHPP enthaltenen KfW-Nachweistools möglich.

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