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Unangenehme Betriebsprüfungen — selbst verschuldet

Stolperfallen meiden

Als Selbständiger müssen Sie monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Wenn Sie meinen, geprüft würden doch nur die Großen, haben Sie zwar im Großen und Ganzen Recht: Kleinbetriebe werden im Durchschnitt nur alle 64 Jahre mit einer Betriebsprüfung überzogen. Werden Sie aber in irgend­einer Weise steuerlich auffällig, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung dramatisch an. Die gesetzliche Grundlage für eine solche Sonderprüfung findet sich in der Abgaben- und Betriebsprüfungsordnung und wird im Normalfall in Ihren Geschäftsräumen vorgenommen. Nur wenn Sie keine Geschäftsräume haben und die Prüfung in Ihrer Wohnung nicht möglich ist, erfolgt sie beim Finanzamt. Es gibt eine Reihe von Auffälligkeiten, die das Finanzamt auf den Plan rufen und die Sie oft gar nicht zu vertreten haben. Sie sollten diese Auffälligkeiten kennen, um sich rechtzeitig auf eine mögliche Prüfung vorbereiten zu ­können. Gründe für eine Prüfung, die kaum zu vermeiden sind Die Vorsteuerrückerstattung ist regelmäßig höher als die ­Erstattung der Mehrwertsteuer an das Finanzamt. Außergewöhnlich hohe ­Vorsteuerbeträge (z. B. durch die Anschaffung eines Firmenfahrzeugs). Rechnungen von Firmen, deren Unternehmereigenschaft zweifelhaft ist. Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen. Vermögenszuwachs, der dem Einkommen nicht entspricht. Einkommen, welches zur ­Deckung des normalen Lebens­unter­halts nicht ausreicht. Starke Umsatzschwankungen. Änd ...

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