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Höhere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratung

Jubel oder Enttäuschung?

Im Interview im GEB 06 hatte Referatsleiter Dr. Hartmut Versen die Änderungen im Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung schon angekündigt, im GEB-Newsletter am 27. Juni hatten wir dann nochmals aktuell darüber informiert: zum 1. Juli wurden die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden erhöht. Die Vor-Ort-Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus wird nun mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro (bisher 300 Euro) gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro (bisher 360 Euro). Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. Der Bonus für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) in Höhe von 100 Euro wird nicht mehr gewährt. Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich, der gesamte Zuschuss, einschließlich aller Boni, darf wie zuvor 50 % der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die sogenannte „BAFA-Liste“. Das BAFA hat seine Beraterumkreissuche eingestellt. Das bedeutet, dass die Liste zwar beim BAFA weiter existiert, aber nicht mehr auf dessen Internetseite veröffentlicht wird. Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind nun in der Energieeffizienz-Expertenliste unter http://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/ zu finden. Energieberater, die sich dort eintragen lassen wollen, müssen sich neu registrieren. Das betrifft auch Berater, die bisher in der BAFA-Liste ...

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