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EuPD/VZ NRW/Seltmann

Solarförderung endgültig neu geregelt

Bund und Länder haben sich bei der Solarförderung geeinigt. Der Vermittlungsausschuss hat demnach einen Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus Koalition und Opposition gebilligt. Der Zeitpunkt der Förderkürzung, rückwirkend zum 1. April, bleibt dabei bestehen. Die Vergütungen werden im Laufe des Jahres entsprechend verrechnet. Auch die Höhe der Kürzungen ist größtenteils gleich geblieben und beträgt, je nach Anlagengröße, zwischen 20 und 30 Prozent. Allerdings wird eine Größenklasse für mittelgroße Dachanlagen von 10 kW bis 40 kW eingeführt. Diese erhalten eine Förderung von 18,5 Cent/kWh für 90 Prozent des erzeugten Stroms. Ursprünglich war nur eine Klasse zwischen 10 kW und 1000 kW geplant. Das Anlagensegment zwischen 10 kW und 40 kW machte 2011 gut 1,8 GW und damit ein Viertel des Marktes aus. In 2012 ist basierend auf einer bereits installierten Leistung von rund 600 MW in den ersten vier Monaten von einem ähnlichen Wachstum in dieser Größenklasse auszugehen. Rückwirkend zum 1. April 2012 treten folgende Tarife in Kraft: 0 bis 10 kW: 19,5 Cent; 10 bis 40 kW: 18,5 Cent; 40 bis 1000 kW: 16,5 Cent; 1000 bis 10 000 kW: 13,5 Cent; Freiflächen bis 10 MW: 13,5 Cent. Neu ist, dass bei Anlagen ab 10 bis 1000 kW nur noch ein Teil des Solarstroms voll vergütet wird, nämlich 90 Prozent der erzeugten Menge. Die Leistungsgrenze von 10 kW gilt hier nicht anteilig, sondern absolut. Anlagen über 10 kW bekommen also vom gesamten erzeugten Strom 90 Prozent voll vergütet. Die bisherige Vergütung für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom wird (für neue Anlage ...

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