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KWK-Vergütungen ändern sich

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat am 15. Juni 2012 die letzte Hürde im parlamentarischen Verfahren genommen und kann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich im August 2012 in Kraft treten. Wesentliche Neuerungen: Die Zuschlagsätze werden für alle Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, um 0,3 Cent/kWh angehoben. KWK-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2013 den Dauerbetrieb aufnehmen und am Emissionshandel teilnehmen, erhalten eine Zuschlagerhöhung um weitere 0,3 Cent/kWh. Für den Leistungsbereich 50 bis 250 kW wird eine neue Vergütungsklasse mit einem Zuschlagsatz von 4 Cent/kWh eingeführt. Die erforderliche Modernisierungsquote wird von 50 auf 25 % abgesenkt. Die Nachrüstung von Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung zu KWK-Anlagen wird zuschlagberechtigt. Die Kosten der Modernisierung müssen mindestens 10 % der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen. Der administrative Aufwand für Anlagen kleiner 2 kW elektrisch wird verringert. Für diese Anlagen wird die pauschalisierte Zuschlagzahlung ermöglicht. KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung können seit April 2012 wieder einen einmaligen Zuschuss erhalten.

http://www.bafa.de

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