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Solarförderung

Hü und Hott bei der Photovoltaik

Bereits im GEB 04/2012 wurde über die geplante Kürzung der Solarförderung berichtet. Autor Thomas Seltmann zum neuen Stand: „Wer seit 1. April eine neue Photovoltaikanlage installiert, kann nicht sicher sein, nach welchen Regeln diese Anlage in Zukunft vergütet wird. Am 29. März hatte der Bundestag ein Änderungsgesetz zum EEG beschlossen, in dem die Solarförderung in wichtigen Punkten grundlegend geändert wird. Das sollte bereits zum 1. April gelten, kann aber erst nach einem Beschluss im Bundesrat in Kraft treten. Doch der Bundesrat hat am 11. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen um die EEG-Änderung komplett neu zu verhandeln. Über das Ergebnis müssen Bundestag und Bundesrat erneut abstimmen. Vor der Sommerpause will man zu einem Ergebnis kommen. Dazu müsste spätestens am 29. Juni im Bundestag und am 6. Juli im Bundesrat entschieden werden. Theoretisch könnte sogar schon am 15. Juni eine Entscheidung fallen. Andernfalls tagt der Bundestag erst wieder ab 10. September oder es müsste Sondersitzungen in der Sommerpause geben. Gibt es keine Einigung, kann der Bundesrat das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit stoppen. Die dann nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, um das Gesetz gegen den Widerstand des Bundesrates durchzusetzen, würde sich nicht finden. Wird die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nicht erreicht, kann der Bundestag das Gesetz aber mit der „Kanzlermehrheit“ auch gegen den Widerstand des Bundesrates in Kraft setzen. Hoffen lässt die Solarbranche der Druck auf die Regierungskoali­tion, zu einer Einigung zu kommen. Noch immer steht im Raum, dass die Änderungen rückwirkend in Kraft tre ...

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