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BDEW

Änderungen für Energiekunden

Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. So können die Verbraucher ab dem 1. April 2012 zu einem neuen Versorger zu jedem beliebigen Zeitpunkt und innerhalb von drei Wochen wechseln. Am 1. Januar trat zudem die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit unter anderem festgelegt, dass sich die Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 kW verringert. Die kW Solarstrom wird dann mit 24,43 Cent statt 28,74 Cent im Jahr 2011 vergütet, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Außerdem werde mit der EEG-Novelle auch die optionale Marktprämie eingeführt. Der Anlagenbetreiber erhält mit der Marktprämie den Anreiz, seinen Strom möglichst dann einzuspeisen, wenn dieser auch gebraucht wird. Neuerungen gibt es seit 1. Januar auch bei der Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten. Neu ist die Kategorie A +++ als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird. Künftig müssen nach Angaben des BDEW auch Fernseher mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden. Hier reicht die Kategorisierung jedoch vorerst nur bis zur Klasse A.

https://www.bdew.de/

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