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Staatliche Förderung von Wärmepumpen

Ab diesem Jahr wird die BAFA-Förderung für Wärmepumpen noch stärker an der Effizienz der Geräte ausgerichtet. Bei der Prüfung der Förderfähigkeit rückt künftig der COP-Wert („Coefficient of Performance“) in den Fokus. Damit existiert zusätzlich zur Jahresarbeitszahl, dem entscheidenden Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen, ein weiteres Kriterium. Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, muss der COP-Wert bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/ W35), bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen. Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ für Wärmepumpen definiert sind. Eine plötzliche Zäsur in der Förderung sei jedoch nicht zu befürchten, denn alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen die geforderten COP-Werte. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen wird deshalb von der Förderung ausgeschlossen. Eine Orientierung, welche Wärmepumpen die geforderten COP-Werte erfüllen, liefert die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat (siehe Rubrik „Wärmepumpen“ auf der BAFA-Internetseite). Zurzeit befinden sich in der 75 Seiten umfassenden BAFA-Förderliste Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem COP (A2/W35) zwischen 2,9 und 4,42, Sole/Wasser-Wärmepumpen (B0/W35) mit einem COP zwischen 3,7 und 5,1 und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (W10/W35) zwischen 4,36 u ...

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