Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom bei Aufdachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 30 kWp einen Betrag von 24,43 Cent pro kWh, bis einschließlich 100 kW 23,23 Cent pro kWh, bis einschließlich 1 MW 21,98 Cent pro kWh, über 1 MW 18,33 Cent pro kWh und bei Freiflächenanlagen 17,94 Cent pro kWh. Die Vergütungs- und Degressionssätze für das jeweilige Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent.