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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Architekten und Ingenieure, die neben dem Arbeitsplatz im (eigenen) Büro auch zu Hause arbeiten, können diese Kosten für das häusliche Arbeitszimmer jetzt wieder steuermindernd geltend machen. Darauf weist der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten hin. Bisher, so der Wirtschaftsdienst, konnten selbstständige Architekten und Fachplaner Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Regel nicht absetzen, weil sie keinen der beiden gesetzlichen Anerkennungstatbestände (Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen Betätigung, für die Berufstätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz als das Arbeitszimmer zu Verfügung) erfüllten. Das Finanzgericht Köln hat jetzt aber – bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – entschieden, dass eine Architekt oder Ingenieur Kosten für das Arbeitszimmer anteilig auch dann (wieder) geltend machen kann, wenn er ein häusliches Arbeitszimmer besitzt und dieses für betriebliche Zwecke nutzt. Im Urteilsfall erkannten die Richter 50 % der Raumkosten als Betriebsausgaben an (Az: 10 K 4126/09).

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