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Versuch einer Unabhängigkeitserklärung

Wann ist ein Energieberater unabhängig? Eine Frage, die auf den ersten Blick zwar ganz einfach wirkt, aber die es doch ganz schön in sich hat. Man kann versuchen, sich in Teilschritten einer Antwort zu nähern, indem man Fallbeispiele betrachtet: Stellen wir uns einen Energieberater vor, der selbstständig mit eigenem Büro arbeitet. Er akquiriert, betreut, berechnet und bespricht während der gesamten Energieberatung selbst und rechnet die Leistungen über sein eigenes Büro ab. Ein klarer Fall für Unabhängigkeit, oder? Wie verhält es sich jedoch, wenn er Energieberatungs-Aufträge vermittelt bekommt? Bereits hier scheiden sich die Geister, aber viel schwieriger wird es noch, wenn diese Auftragsvermittlung an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist wie z. B. Preisvorgaben oder die auszusprechenden Empfehlungen. Hier wird die Grauzone zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit ganz schnell dunkelgrau. Noch brisanter wird das Ganze, wenn die Aufträge durch einen Energieversorger oder -lieferanten vermittelt werden. So wird aus der Frage zu Beginn bei genauem Hinsehen ein ganzer Strauß von Fragen: wann denkt und entscheidet ein Energieberater unabhängig? Wann führt ein Energieberater Aufträge unabhängig aus? Wann kann eine Energieberatungsleistung als unabhängig angesehen werden? Wo beginnt die Abhängigkeit? Mit wem dürfen „unabhängige“ Energieberater kooperieren? Vermutlich wird man auch hier vergeblich nach allgemeingültigen Antworten suchen. Man sollte das Thema von einer anderen Seite angehen und zunächst klären, wie viel Unabhängigkeit ein Energieberater heutzutage in Deutschl ...

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