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Praxiswissen rund um die Gebäudebilanzierung

Energieberater fragen, ­Experten antworten

Energieausweis: Mehrfamilienhaus mit Kita • Bei einem neu zu errichtenden Wohngebäude als Mehrfamilienhaus ist im EG eine Kita vorgesehen. Sie beansprucht 26 % der BGF. Die Kita wird an das gleiche Heizsystem wie der Rest angeschlossen Kann man die Kita als untergeordnet betrachten und für das gesamte Gebäude eine Energiebedarfsberechnung für Wohngebäude ansetzen? Nachweise nach EnEV und die entsprechenden Ener­gieausweise sind nach § 22 der EnEV grundsätzlich getrennt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auszustellen. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird entsprechend für den Wohngebäudeanteil und für den Nichtwohngebäudeanteil ein eigener Energieausweis ausgestellt. Die EnEV definiert in § 22 jedoch zwei Ausnahmen, bei denen ein gemeinsamer Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude erstellt werden kann: 1. Es handelt sich bei der von der Gebäudehauptnutzung abweichenden Nutzung um einen unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche bzw. Nettogrundfläche. Nach diesem Grundsatz soll vermieden werden, dass für kleine Flächen ein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden muss. Die EnEV bestimmt keinen bestimmten Prozentsatz für eine Untergrenze, da dies im Einzelfall entschieden werden muss und um dem Anwender genügend Flexibilität zu geben. In der Begründung zur EnEV wird davon ausgegangen, dass ein Flächenanteil von bis zu 10 % der Gebäudenutzfläche als unerheblich angesehen werden kann. 2. Soweit die Nichtwohnnutzung sich nach Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, wird das Gebä ...

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