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Der lange Weg von der DIN 4108 bis zur EnEV (Teil 1)

Der Staat als Bremser

Das Neue entsteht immer aus dem Alten – dies gilt auch für den Wärmeschutz im Hochbau. Nach dem Schock der Energiekrise von 1973 griffen die Bundesländer kurzerhand auf die seit 1952 eingeführte DIN 4108 zurück, um den Dämmstandard von Gebäuden zu verbessern – und überrumpelten damit glatt die Bundesregierung. Man hatte erkannt, dass die Gebäudeheizung rund 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs in Deutschland ausmachte und damit ein deutliches Einsparpotenzial bot. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass die Gebäude damals rund 30 bis 35 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchten. Das Maß der Dinge war zu Beginn der 1970er-Jahre noch immer der Mindestwärmeschutz der DIN 4108, der sich primär auf hygienische Standards bezog, dabei aber kaum den Energieverbrauch im Fokus hatte. Um zumindest bei Neubauten fortan mehr Energie einzusparen, erweiterten die Länder 1974 die DIN 4108 mit „Ergänzenden Bestimmungen“. Diese verbesserten das Anforderungsniveau für Neubauten bei Dach und Kellerdecke allerdings nur um etwa 15 Prozent. Zudem fehlte den „Ergänzenden Bestimmungen“ die Rechtsgrundlage für die bauaufsichtliche Überprüfung der Anforderungen im Neubau. Das mit Bundesbeteiligung ein Jahr später geschaffene „Beiblatt zur DIN 4108“ war radikaler, aber nur eine Empfehlung. Es verbesserte die Anforderungen für alle Bauteile um fast 40 Prozent gegenüber der DIN 4108 von 1969 (Abb. 1). Bis dahin stellte die Landwirtschaft höhere Anforderungen an den Wärmeschutz von Stallbauten, als nach DIN 4108 für Wo ...

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