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Flachdachsanierung — nur neu abdichten reicht oft nicht

Zehn-Prozent-Grenze

Ein in der Praxis häufig anzutreffender Fall: Der Besitzer einer großen Gewerbeimmobilie beschließt, auf sein 10000 m2 großes Flachdach eine Photovoltaikanlage mit einer kalkulierten Lebensdauer von 20 oder mehr Jahren aufzusetzen (Abb. 1). Die sachlich richtige Empfehlung des hinzugezogenen Dachdeckers lautet, dann lieber vor deren Installa­tion die vorhandene und bereits in die Jahre gekommene Abdichtung zu erneuern, um eine schwierige und deshalb teure Sanierung derselben fünf oder zehn Jahre nach Aufbau der Photovoltaikanlage zu vermeiden. Was dabei häufig übersehen wird: Die EnEV 2009 verlangt, dass bei Erneuerung der Abdichtung auch der Wärmeschutz entsprechend den EnEV-Anforderungen an das Bauteil beziehungsweise das gesamte Gebäude aufgerüstet wird. Neu abdichten – aber bitte mit Dämmzuschlag! Handelt es sich bei obigem Beispiel um ein Produktionsgebäude aus dem Jahr 1995, so dürfte auf dem Flachdach – entsprechend den Vorgaben der damals gültigen Wärmeschutzverordnung – eine etwa 60 mm dicke Dämmung mit der Wärmeleitfähigkeit 040 aufliegen. Soll nur das Flachdach und nicht das gesamte Gebäude saniert werden, sind nach Maßgabe der EnEV 2009 bei Innenraumtemperaturen von 12 bis 19 °C mindestens 120 mm Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit 040 aufzubringen, um den geforderten Umax -Wert von 0,35 W/(m2K) einzuhalten. Ist die alte Dämmung noch intakt, kann es ausreichen, einfach zusätzlich 60 mm Dämmung oben drauf zu packen, bevor schließlich die neue Abdichtung den Flachdachaufbau komplettiert und die Photovoltaikanlage inst ...

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