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Basiswissen zu Photovoltaik-Anlagen

Rund ums Geld

Seit dem 1.1.2009 sind Anlagenbetreiber verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung neu in Betrieb gehender Anlagen zu melden. Auf Basis dieser Meldungen werden, entsprechend den EEG-Vorgaben, die Degressions- und Vergütungssätze für das Folgejahr berechnet. Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Zahlen erfolgte im vergangenen Jahr ein erheblicher Zubau an Solaranlagen. Die installierte Leistung ist von 6,0 GWp im Jahr 2008 auf die Rekordleistung von 9,8 GWp im Jahr 2009 gestiegen, was einem Zuwachs von über 60 % entspricht. Das EEG regelt die Einspeisevergütung Die Solarstromförderung in Deutschland erfolgt durch eine Abnahmegarantie für einen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre festgelegten Tarif. Die Differenz zum niedrigeren Marktpreis für Strom wird durch eine Umlage auf alle Stromkunden in Deutschland finanziert. Dem deutschen EEG kann man eine gewisse Vorbildfunktion für andere Nationen zuschreiben, da viele andere Staaten das Gesetz in den Grundzügen übernommen haben. Sinn und Zweck war, die Förderung nachhaltiger Energien in Deutschland, um den Anteil Erneuerbarer Energien an der Gesamtstrommenge bis 2010 auf mindestens 12,5 % und 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Das EEG regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtem Strom durch die Netzbetreiber. Die Höhe der Einspeisevergütung ist dadurch seit 2000 gesetzlich garantiert. Das Gesetz ist so ausgestaltet, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen jedes Jahr verringert werden (sogenannte „Degression“). Damit wird auf der einen Seite ein Investitionsanreiz geschaffen, auf d ...

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