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Neuerungen in den KfW-Programmen ab Juli

Förderstufen ändern sich

Zweiter Schritt der EnEV-Anpassungsstrategie Nachdem die KfW im vergangenen Jahr vorwiegend strukturelle Änderungen an den Förderprogrammen zum Bauen und Sanieren vorgenommen hat, kommen nun anspruchsvollere Standards dazu, andere fallen weg. Neubau Im Programm „Energieeffizient Bauen (153)“ werden auf Basis der EnEV 2009 ab 1. Juli drei unterschiedliche Niveaus gefördert: das bereits bekannte KfW-Effizienzhaus 70 und neu auch das KfW-Effizienzhaus 40 sowie KfW-Effi­zienzhaus 55/Passivhaus (Abb. 1 ). Das KfW-Effizienzhaus 85 entfällt. Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei Nachweis des erreichten neuen KfW-Effizienzhaus-Niveaus ein Teil des Darlehens erlassen (Tilgungszuschuss). KfW-Effizienzhaus 40:10 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus: 5 % des Zusagebetrages Bei Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 oder 55/Passivhaus muss ein Sachverständiger mind. folgende Leistungen erbringen und nachweisen: spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung ...

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