Die KfW hat seit 1. Mai das Förderangebot „Altersgerecht Umbauen“ zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante ergänzt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ab einer Investitionssumme von 6000 Euro kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2500 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen.