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Novellierung der 1. BImSchV

Damit es weniger qualmt

Die 1. BImSchV erfasst sowohl die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe als auch für Öl- und Gas. Der Schwerpunkt bei der Novellierung der sogenannten Kleinfeuerungsanlagenverordnung lag jedoch eindeutig auf der Verschärfung der Vorschriften für Einzelraumfeuerungsanlagen. Hauptziel des Gesetzgebers war es, die Feinstaubemission zu reduzieren und nicht die energetische Nutzung von Holz und anderen biogenen Brennstoffen einzuschränken. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung möchte diesen Bereich sogar auszubauen. Feinstaubbelastung verkürzt Lebens­erwartung der Deutschen Zum einen könne der Ausbau dazu beitragen, im ländlichen Raum neue Einkommensquellen zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern, heißt es in der Begründung zur Novelle. Außerdem sei er notwendig, um zwei zentrale Ziele der Bundesregierung zu erreichen: Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch. Den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch mittelfristig deutlich auszuweiten. Worauf zielt dann die Novellierung? Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher werden vom Gesetzgeber als „eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)“ eingestuft. Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2004) bewirke die gegenwärtige Belas­tung mit Feinstaub in Deutschland eine Verkürzung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 10,2 Monaten. Vor allem mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen zu diesen gesundheitsgefährdenden Emissionen maß ...

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