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Kfw

KfW ändert Sonderförderung

Die KfW ändert das Zuschussprogramm „Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung“ (Nr. 431) zum 1. April 2010. Zukünftig sind nicht nur Eigentümer, sondern „Träger von Investitionsmaßnahmen“ an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden antragsberechtigt. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. Der Antrag wird spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen (Datum der Rechnungsstellung) direkt bei der KfW gestellt. Dafür steht ein neues Onlineformular zur Verfügung. Die Förderbedingungen für den Zuschuss für Baubegleitung bleiben unverändert. Für den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen wird der Förderbetrag auf 150 Euro je abgebautem Gerät gesenkt. Die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen kann bezuschusst werden, wenn die wesentlichen Komponenten vor dem 1. Januar 2005 installiert wurden, flüssig oder gasförmig beheizte Kessel, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind und der hydraulische Abgleich durchgeführt wird.

http://www.kfw.de/sonderfoerderung-zuschuss

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