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Praxiswissen zur EnEV

Anwender fragen Experten

Wie ist die energetische Bezugsfläche für Nichtwohngebäude für einen Verbrauchsausweis zu ermitteln, wenn nur die vermietete Fläche angegeben ist? In der Praxis ist das häufig der Fall. Der Energieverbrauch in Nichtwohngebäuden für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung ist im Energieausweis in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche anzugeben. Liegt die Nettogrundfläche nicht vor, kann entsprechend der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand (EnVerbrKennwNichtWohngebBek) vom 30. Juli 2009 eine vereinfachte Berechnung der Bezugsfläche mithilfe von Flächenumrechnungsfaktoren erfolgen. Für Gebäude, die im Bauwerkszuordnungskatalog (BWZK) aufgeführt sind, werden Umrechnungsfaktoren fFläche für die Flächenarten Nutz- und Hauptnutzfläche sowie Bruttogrundfläche angegeben. Für andere Gebäude kann zur vereinfachten Berechnung der Energiebezugsfläche eine Umrechnung von der Bruttogrundfläche über den Faktor 0,85 erfolgen. Ergänzend soll in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden, dass die Bezugsfläche nur beheizte und/oder gekühlte Flächen beinhalten darf. Bezug: § 19 EnEV 2009; Anlage 1 EnVerbrKennwNichtWohngebBek Ist bei der Ermittlung des Stromverbrauchskennwerts bei Bäckern mit Brötchenbackofen im Laden der Stromverbrauch für den Backofen vom sonstigen Stromverbrauch des Ladens abzuziehen? Wie verhält sich das bei Sonnenstudios mit dem Stromverbrauch der Sonnenbänke? Für die Berechnung der Energieverbrauch ...

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