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Leserfragen zu den KfW-Neuerungen

In die Praxis übersetzt

Höchstwert, Übergangszeit Das KfW-Effizienzhaus 70 wird ja zum KfW-Effizienzhaus 100. Habe ich das richtig verstanden: dabei bleiben die Anforderungen für Qp und HT ungefähr bestehen wie bei EnEV 2007, wobei HT‘ jetzt z.B. für freistehende EFH ≤ 350 m² mit 0,40 W/m²K auf AN bezogen gerechnet wird? Gibt es die bisherigen Förderungen z. B. 12,5 % Tilgungszuschuss bei diesem Beispiel mit KfW-Kredit weiterhin, auch bei einem Effizienzhaus 100 nach EnEV 2009? Bei der Übergangszeit ist unklar, wie lange nach EnEV 2007 modernisiert werden kann – welches Datum/Zeitpunkt gilt? Die Einreichung des Antrags bei der KfW? M. Mende, Bergstrasse Antwort der KfW: Zur Einstufung als KfW-Effizienzhaus ist grundsätzlich der HT’-Wert für das Referenzgebäude zu berechnen. Grundlage für die Berechnung sind die Anforderungen an das Referenzgebäude gemäß EnEV 2009, Tabelle 1, Anlage 1. Der genannte Höchstwert (0,40 W/m²K) für das freistehende EFH (inkl. 40-prozentigem Aufschlag) stellt eine zusätzliche Obergrenze dar, die ebenfalls eingehalten werden muss.Da das KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2007 energetisch ungefähr dem KfW-Effizienzhaus 100 nach EnEV 2009 entspricht, gibt es hier auch denselben Tilgungszuschuss von 12,5 %.Ausschlaggebend ist der Antragseingang bei der KfW. Anträge, die vor dem 1. Oktober bei der KfW eingingen, mussten zwingend nach den alten Bedingungen gestellt werden. Anträge die nach dem 1. Oktober und vor dem 1. Januar 2010 bei der KfW eingehen, können wahlweise nach den alten oder den neuen Förderbedingungen gestellt werden, hier gelten die Übergangsregelungen. Antr&a ...

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