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Rohrleitungen dämmen nach EnEV 2009

Richtig eingemantelt

Eine wesentliche Änderung bringt die EnEV 2009 bei der Dämmung von Rohrleitungen: Analog zu den Wärmeverteilleitungen werden jetzt auch die Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen in die Dämmpflicht einbezogen. Die dazu beschriebenen Anforderungen in Zeile 8, Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV 2009 entsprechen nach Auffassung des Gesetzgebers dem heutigen Stand der Technik. Nach Überzeugung des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e. V. (FSK) ist diese Dämmvorschrift zwar ein wichtiger ers­ter Schritt in Richtung Energieeinsparung beim Betrieb von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, für eine effiziente Reduzierung der Wärmeaufnahme von Kälteverteilleitungs- und Kaltwasserleitungen und deren Armaturen müssen in den kommenden Jahren jedoch größere Dämm­dicken vorgeschrieben werden. Da sich die bisherigen Regelungen für die Wärmeabgabe von Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen bewährt haben, wurden sie mit nur einer wesentlichen Änderung übernommen: Nach der EnEV 2009 müssen jetzt auch Rohrleitungen gedämmt werden, die an Außenluft grenzend verlegt sind. In Anlage 5 (zu § 10, § 14 und § 15) werden erstmalig konkrete Anforderungen an die Dämmung dieser Rohrleitungen gestellt. Die Verdoppelung der Mindestdicke nach Zeile 1 bis 4, Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV 2009 befreit dabei jedoch nicht von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an den Rohrleitungen und anderen Anlagenteilen. Trotz vorgeschriebener Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungssysteme werden leider noch immer zahlr ...

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