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BF/VFF

Nur eine Nachkommastelle für Fenster

Im Text der EnEV 2009 findet sich für das Referenzgebäude im Neubaufall ein U-Wert von 1,30 W/(m²K) für das Fenster. Für Renovierungen gelten laut Verordnungstext 1,30 W/(m²K) für den Fenstertausch und 1,10 W/m²K für den Glas-Austausch als Obergrenze. Gegen die Angabe einer zweiten Nachkommastelle mit dem Wert Null haben der Bundesverband Flachglas (BF) und der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) Einspruch eingelegt, weil die bestehenden Normen von einer Ermittlung der Werte auf nur zwei wertanzeigende Stellen ausgehen. In der Auslegung der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz wurde nun erklärt, dass der mit den europäischen Normen konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV damit als erfüllt gilt. Beispiel: die Anforderung UW 1,30 W/(m²K) ist mit einem Nachweiswert von UW 1,3 W/(m²K) erfüllt. Ug-Werte (für Glas) sind normenkonform immer auf eine Dezimalstelle gerundet anzugeben.

https://window.de/ und https://www.bundesverband-flachglas.de/

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