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Praxiswissen zur EnEV 2007

Anwender fragen Experten

• Ein Treppenhaus mit Innentemperaturen von 12°C endet in einer nicht beheizten Tiefgarage. Ist gemäß EnEV zwischen den beiden voneinander getrennten Räumen eine gedämmte Wand erforderlich? Wie wird dieser Fall korrekt berechnet, was ist zu berücksichtigen? Bei der Beantwortung dieser Fragestellung muss zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden werden. Handelt es sich um ein Treppenhaus in einem Wohngebäude und wurde dieses Treppenhaus aufgrund der Raum-Solltemperatur von 12°C nicht in der Bilanzierung berücksichtigt (Ein-Zonen-Modell), so bestehen keine energetischen Anforderungen an die Trennflächen zwischen Treppenhaus und Tiefgarage bzw. Erdreich. Aus dieser Vorgehensweise heraus ergeben sich jedoch Anforderungen an die Treppen­hauswände, die an beheizten Wohnraum grenzen. Diese sind dann im Rahmen der Bilanzierung als Trennwände zu niedrig beheizten Räumen zu berücksichtigen.Anders verhält es sich, wenn sich das Treppenhaus in einem Nichtwohngebäude befindet. Hier geht dieser Bereich als niedrig beheizte Zone in die Bilanzierung ein (Mehr-Zonen-Modell). Die Trennflächen zwischen beheizten und niedrig beheizten Zonen werden dabei im Berechnungsmodell nach DIN V 18599 nicht berücksichtigt. Die Treppenhauswand zur Tiefgarage (unbeheizte Zone) ist aber Bestandteil der wärmeübertragenden Umfassungsfläche und muss entsprechend in der Bilanzierung berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch für die Flächen gegen Erdreich, sofern vorhanden. Für Wohn- und Nichtwohngebäude müssen aber zusätzlich auch die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach § 7 ...

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